Die Mietkaution ist ein zentrales Thema bei jedem Auszug. In der Schweiz darf die Kaution maximal drei Monatsmieten betragen und muss auf einem separaten Kautionskonto deponiert sein. Damit Sie Ihre Kaution vollständig zurückerhalten, müssen Sie einige wichtige Punkte beachten.
Wie hoch darf die Mietkaution sein?
Das Schweizer Mietrecht (OR Art. 257e) regelt die Kaution klar:
- Maximal drei Nettomieten (ohne Nebenkosten)
- Muss auf ein Sperrkonto lautend auf den Mieter eingezahlt werden
- Zinsen auf dem Kautionskonto gehören dem Mieter
Wann wird die Kaution zurückbezahlt?
- Rückzahlung innerhalb von 30 Tagen, wenn keine Forderungen offen sind
- Wenn Forderungen geltend gemacht werden: Vermieter muss innerhalb eines Jahres nach Mietende klagen, sonst verfällt der Anspruch
So bereiten Sie die Wohnungsabgabe vor
Endreinigung professionell durchführen
- Böden wischen und schrubben
- Küche komplett reinigen: Backofen, Kühlschrank, Geschirrspüler
- Bad und WC: Kalkflecken entfernen, Fugen reinigen
- Fenster und Fensterbänke innen und aussen putzen
- Schränke innen und aussen reinigen
- Heizköper und Lüftungsgitter entstauben
Schäden vorab beheben
Normale Abnutzung ist akzeptabel und geht zu Lasten des Vermieters. Selbst verursachte Schäden müssen Sie jedoch beheben: Löcher spachteln, weisse Wände streichen, Glühbirnen ersetzen, defekte Beschläge reparieren.
Das Übergabeprotokoll
- Nehmen Sie sich ausreichend Zeit für die Begehung
- Jedes Zimmer sorgfältig prüfen
- Alle Mängel im Protokoll vermerken – auch bereits bestehende
- Zählerstände notieren und fotografieren
- Unterschrift nur leisten, wenn Sie mit dem Inhalt einverstanden sind
- Kopie des Protokolls behalten
Was ist normale Abnutzung?
Normale Abnutzung darf dem Mieter nicht in Rechnung gestellt werden: vergilbte Steckdosen, abgetretene Böden (wenn nicht übermässig), kleine Kratzer, verblasste Wände (wenn Mietdauer über 5 Jahre). Was nicht normal ist: Schimmel durch falsches Lüften, grosse Löcher, Brandflecken, starke Kratzer auf Parkett.
Bei Streit: Schlichtungsbehörde
Falls der Vermieter ungerechtfertigt Abzüge macht: Schlichtungsbehörde für Mietsachen anrufen (kostenlos, in jedem Kanton). In Basel-Stadt: Mietgericht Basel-Stadt. Unterstützung beim Mieterverband Schweiz suchen.
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Was kostet ein Umzug in der Schweiz?
| Wohnung | Personen | Ab Preis |
|---|---|---|
| 1–2 Zimmer | 2 Umzugshelfer | ab CHF 590 |
| 3–3.5 Zimmer | 2–3 Umzugshelfer | ab CHF 890 |
| 4–4.5 Zimmer | 3 Umzugshelfer | ab CHF 1’290 |
| 5+ Zimmer / Haus | 3–4 Umzugshelfer | ab CHF 1’890 |
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