Renovierung nach dem Auszug: Was Mieter bezahlen müssen

Nach dem Auszug stellt sich für viele Mieter die Frage: Was muss ich renovieren, was bezahlt der Vermieter? Das Schweizer Mietrecht enthält klare Regeln – aber auch viele Graubereiche, die immer wieder zu Konflikten führen.

Die gesetzliche Grundlage in der Schweiz

Das Schweizer Obligationenrecht (OR) regelt die Pflichten von Mietern beim Auszug. Grundsätzlich gilt: Mieter müssen die Wohnung in dem Zustand zurückgeben, in dem sie sie übernommen haben – unter Berücksichtigung der normalen Abnutzung.

Der Begriff „normale Abnutzung“ ist zentral und häufig Streitpunkt. Was als normal gilt, hat der Schweizerische Mieterverband in Zusammenarbeit mit dem Hauseigentümerverband in einer Wegleitung definiert.

Was zahlt der Mieter? Was zahlt der Vermieter?

Normale Abnutzung: Vermieter trägt die Kosten

Folgende Schäden gelten in der Schweiz als normale Abnutzung und fallen in die Zustandigkeit des Vermieters:

  • Ausgebleichte oder vergilbte Farbe bei langer Mietdauer
  • Kleine Kratzer im Parkett
  • Ältere Tapeten, die ersetzt werden müssen
  • Abgenutzte Bodenbeläge nach Ablauf der Lebensdauer
  • Kleine Nagellöcher in Standardgrösse

Übermässige Abnutzung: Mieter zahlt

Was über normale Abnutzung hinausgeht, müssen Mieter ersetzen oder finanzieren:

  • Grosse Flecken, Brandlöcher oder Kratzer
  • Defekte, die durch Fahrlässigkeit entstanden sind
  • Feuchtigkeitsschäden durch mangelnde Lüftung (z.B. Schimmel)
  • Beschädigte Armaturen oder Glasscheiben

Die Lebensdauertabelle

In der Schweiz orientiert sich die Schadensbemessung an der sogenannten Lebensdauertabelle des Mieterverbands. Diese gibt an, wie lange verschiedene Bauteile und Einrichtungen normal halten sollten:

  • Wandfarbe/-anstrich: 8–12 Jahre
  • Teppichboden: 10–12 Jahre
  • Parkett: 25–40 Jahre
  • PVC-Boden: 15–20 Jahre
  • Badezimmerfugen: 10–15 Jahre
  • Kücheneinrichtung: 20–25 Jahre

Hat ein Bauteil seine Lebensdauer erreicht oder überschritten, muss der Mieter keinen Ersatz zahlen – auch wenn es beschädigt ist.

Streichpflicht: Wann müssen Mieter streichen?

Ob Mieter streichen müssen, hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Ist im Mietvertrag eine Renovierungspflicht bei Auszug festgehalten?
  • In welchem Zustand wurde die Wohnung übernommen?
  • Wie lange wurde die Wohnung bewohnt?

In der Schweiz sind Klauseln im Mietvertrag, die generell das Streichen bei jedem Auszug vorschreiben, rechtlich umstritten und werden von Gerichten häufig als unzulässig eingestuft.

Was tun bei Streitigkeiten?

Schlichtungsbehörde anrufen

Bei Konflikten über Renovierungskosten können Mieter die kantonale Schlichtungsbehörde für Mietverhältnisse anrufen. Das Verfahren ist kostenlos und oft effektiv.

Mieterverband kontaktieren

Der Schweizerische Mieterverband (SMV) bietet Mitgliedern juristische Beratung und Unterstützung. Eine Mitgliedschaft lohnt sich vor allem bei langjährigen Mietverhältnissen.

Praktische Tipps beim Auszug

  • Machen Sie Fotos bei Einzug und Auszug für die Dokumentation
  • Prüfen Sie den Mietvertrag auf Renovierungsklauseln
  • Schauen Sie im Einzugsprotokoll nach: In welchem Zustand wurde die Wohnung übergeben?
  • Nehmen Sie beim Auszugsprotokoll eine Vertrauensperson mit

Fazit

Die Renovierungspflicht beim Auszug ist in der Schweiz klar geregelt, aber oft missverstanden. Wer seine Rechte kennt und die Lebensdauertabelle kennt, zahlt nur, was er wirklich schuldet. Im Zweifelsfall lohnt sich die Konsultation des Mieterverbands oder einer Rechtsberatung.

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