Sperrgut – also grosse, sperrige Gegenstände wie Möbel, Matratzen oder Haushaltsgeräte – kann nicht einfach in den normalen Kehrichtsack. In der Schweiz gelten klare Regeln für die Sperrgutentsorgung, die je nach Kanton und Gemeinde unterschiedlich geregelt sind.
Was gilt als Sperrgut?
Als Sperrgut gelten Abfälle, die aufgrund ihrer Grösse oder ihres Gewichts nicht in den normalen Haushaltsabfall gehören. Typische Beispiele sind:
- Sofas, Sessel und andere Polstermöbel
- Schränke, Betten und Tische
- Matratzen
- Teppiche und Bodenbelagteile
- Grosse Spielgeräte
- Gartenmöbel
Nicht als Sperrgut gelten Elektrogeräte (Weiss- und Elektronikwaren), Gefährliche Abfälle oder Baumaterialien – diese müssen separat entsorgt werden.
Sperrgutentsorgung in verschiedenen Schweizer Kantonen
Kanton Zürich
In der Stadt Zürich und vielen Gemeinden des Kantons kann Sperrgut direkt am Wertstoffhof (Entsorgung + Recycling Zürich, ERZ) abgegeben werden. Zudem gibt es Sperrgutabfuhren an bestimmten Terminen im Jahr. Die Nutzung ist für Zürcher Stadtbewohner kostenlos.
Kanton Bern
Im Kanton Bern ist die Sperrgutentsorgung Sache der Gemeinden. Viele bieten eine Sperrgutabfuhr an, alternativ können Gegenstände an den regionalen Entsorgungszentren abgegeben werden. In der Stadt Bern übernimmt BERNMOBIL die Entsorgungslogistik.
Kanton Basel-Stadt
In Basel kann Sperrgut kostenlos am Entsorgungsstelle abgegeben werden. Es gibt auch eine Hauskehrichtabfuhr für sperriges Gut nach Voranmeldung.
Andere Kantone
Informieren Sie sich immer direkt bei Ihrer Gemeinde über die aktuellen Sperrguttermine und Angebote. Die meisten Gemeindewebseiten haben eine Abfallentsorgungsseite mit allen relevanten Informationen.
Kosten der Sperrgutentsorgung
In vielen Schweizer Gemeinden ist die Sperrgutentsorgung für Einwohner kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr. Einige Gemeinden verlangen jedoch eine Voranmeldung und berechnen je nach Menge Kosten.
Private Entsorgungsunternehmen bieten auch Sperrgutabholungen an. Preise variieren stark, typischerweise zwischen CHF 100 und 500+ je nach Menge und Entfernung.
Kostenlose Möglichkeiten zur Sperrgutentsorgung
Brockenhaus und Second-Hand-Läden
Gut erhaltenes Sperrgut kann an Brockenhäuser (Heilsarmee, lokale Brockenstuben) gespendet werden. Diese holen teilweise sogar gratis ab, wenn die Gegenstände noch verwertbar sind.
Online-Plattformen
Auf Tutti.ch, Ricardo.ch oder Nebenan gibt es Sektionen für kostenlose Abgabe. Viele Menschen freuen sich über gebrauchte Möbel, wenn der Preis stimmt.
Sperrgutnacht
In einigen Gemeinden gibt es eine sogenannte „Sperrgutnacht“, bei der Gegenstände abends auf die Strasse gestellt werden dürfen und von Interessierten mitgenommen werden können. Dies ist jedoch nur dort erlaubt, wo es offiziell vorgesehen ist.
Was darf auf keinen Fall illegal entsorgt werden?
Das illegale Entsorgen von Sperrgut – also das Abladen in der Natur, auf fremdem Gelände oder an nicht zulässigen Orten – ist in der Schweiz eine Ordnungswidrigkeit und kann mit hohen Bussen bestraft werden. In schwerwiegenden Fällen drohen Bussen von mehreren Tausend Franken.
Tipps für die Sperrgutentsorgung beim Umzug
- Frühzeitig Sperrguttermine in Ihrer Gemeinde recherchieren
- Verwertbare Stücke zuerst verkaufen oder spenden
- Grosse Mengen rechtzeitig beim Entsorgungszentrum anmelden
- Möbel wenn möglich zerlegen, um Transport und Entsorgung zu erleichtern
Fazit
Die Sperrgutentsorgung in der Schweiz ist gut geregelt und in vielen Gemeinden kostenlos. Der Schlüssel liegt darin, sich rechtzeitig zu informieren und die vorhandenen Angebote zu nutzen. Wer Sperrgut sinnvoll entsorgt, tut gleichzeitig etwas für die Umwelt und spart Kosten beim nächsten Umzug.