Bevor der Umzug überhaupt beginnen kann, muss die alte Wohnung korrekt gekündigt werden. In der Schweiz gelten dabei klare gesetzliche Regeln, die Mieter kennen und einhalten müssen. Wer die falschen Fristen oder Termine verwendet, riskiert, doppelte Miete zahlen zu müssen. Wir erklären Ihnen, wie es richtig geht.
Gesetzliche Kündigungsfristen in der Schweiz
Gemäss dem Schweizer Obligationenrecht (OR Art. 266) gelten für Mietwohnungen folgende Regelungen:
- Ordentliche Kündigung: In der Regel drei Monate vor dem nächsten gesetzlichen Kündigungstermin
- Gesetzliche Kündigungstermine: 31. März, 30. Juni oder 30. September (Ende eines Quartals)
- Abweichende Regelungen: Viele Mietverträge sehen kürzere Fristen oder andere Termine vor – immer den eigenen Vertrag prüfen!
Beispiel: Wollen Sie auf den 30. Juni ausziehen, müssen Sie spätestens bis zum 31. März kündigen.
Sonderkündigung ausserhalb der Termine
- Nachmieter stellen: Wenn Sie einen zahlungsfähigen, zumutbaren Nachmieter finden, kann der Vermieter einer vorzeitigen Auflösung zustimmen.
- Einvernehmliche Auflösung: Manchmal ist der Vermieter bereit, den Vertrag ausserterminlich aufzuheben.
- Ausserordentliche Kündigung: Bei schwerwiegenden Mängeln kann auch ausserordentlich gekündigt werden.
Das Kündigungsschreiben richtig verfassen
Die Kündigung muss zwingend schriftlich erfolgen. Folgendes muss enthalten sein:
- Vollständige Adresse des Mietobjekts
- Ihr Name und Ihre aktuelle Adresse
- Explizite Formulierung der Kündigung
- Kündigungstermin (genaues Datum)
- Datum und Unterschrift (bei mehreren Mietern: alle unterschreiben)
Versenden Sie die Kündigung immer per eingeschriebenem Brief. Nur so haben Sie einen Nachweis über den Eingang.
Nachmieter finden und präsentieren
- Inserate auf homegate.ch, immoscout24.ch, tutti.ch aufgeben
- Mindestens drei zahlungsfähige und zumutbare Kandidaten präsentieren
- Der Vermieter darf den Nachmieter nur aus sachlichen Gründen ablehnen
- Vollständiges Dossier des Nachmieters vorbereiten (Betreibungsauszug, Lohnausweis)
Was nach der Kündigung passiert
- Vermieter bestätigt die Kündigung schriftlich
- Wohnungsabgabe zum vereinbarten Termin
- Übergabeprotokoll erstellen und unterschreiben
- Kaution freigeben lassen (Rückgabe innerhalb von 30 Tagen nach Abgabe)
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Was kostet ein Umzug in der Schweiz?
| Wohnung | Personen | Ab Preis |
|---|---|---|
| 1–2 Zimmer | 2 Umzugshelfer | ab CHF 590 |
| 3–3.5 Zimmer | 2–3 Umzugshelfer | ab CHF 890 |
| 4–4.5 Zimmer | 3 Umzugshelfer | ab CHF 1’290 |
| 5+ Zimmer / Haus | 3–4 Umzugshelfer | ab CHF 1’890 |
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